Schutzverordnung

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Moers: Sonst keine Lockerungen bis Ostern
Sonnenstudios dürfen öffnen

Die neue Coronaschutzverordnung hat für Moers voraussichtlich bis Ostern keine Änderung der aktuellen Situation zur Folge. Ob und wie die „Notbremse“ greift, ist derzeit noch nicht klar. Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern sind ab heute, 29. März, wieder erlaubt. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen.

  • Moers
  • 29.03.21
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