Private Feste im EN-Kreis
Änderungen in der Corona-Schutzverordnung
Bund und Länder haben am vergangenen Dienstag erneut über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie beraten und die Corona-Schutzverordnung aktualisiert. Seit dem 1. Oktober gelten demnach neue Vorgaben für private Feste, also Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter. Nach wie vor dürfen diese nur aufgrund eines herausragenden Anlasses mit bis zu 150 Teilnehmern stattfinden. Neu ist jedoch die Regelung, dass bei Festen, die außerhalb der Wohnung mit mehr als 50...