Corona-Einschränkungen bis zum 28. März
Neue Schutzverordnung regelt das Leben in Monheim
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Die aktuelle Verordnung erlaubt nun einige Lockerungen. Alle Regeln gelten vorerst bis einschließlich 28. März. Mehrere Personen aus einem Haushalt dürfen sich jetzt auch mit mehreren Personen aus einem anderen Haushalt treffen – mehr als fünf Personen dürfen es aber nicht sein. Ausnahmen gibt es nur bei Haushalten, die bereits aus fünf oder mehr...