Schutzbestimmungen

Beiträge zum Thema Schutzbestimmungen

Ratgeber
Gehölzschnitt ist nur noch bis zum 1. März erlaubt, da die heimischen Vögel dann mit dem Nestbau starten. | Foto: Lokalkompass Dorsten
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Gehölzeschnitt nur bis zum 1. März aus Rücksicht auf die nistenden Vögel

Der Frühling kommt und mit ihm die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder „auf den Stock“ zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für Vögel, Kleinsäugetiere und Insekten erhalten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt, ebenso...

  • Gladbeck
  • 17.02.17
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