Zum Schutze der Natur
Fäll- und Schnittverbot - Wann Axt und Astschere im Schuppen bleiben müssen
Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen dann also im Schuppen bleiben. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. "Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere geschützt, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden", sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. "Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des...