Politik
Antrag zur Schul- und Sportausschusssitzung am 5. Oktober 2017, Schul(raum)entwicklungsplanung
Sehr geehrte Frau Westkamp, nach dem Schulgesetz NRW sind die Städte, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, für ihren Bereich eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Gleichzeitig sind die schulischen Themen ein Dauerbrenner in der kontroversen öffentlichen Diskussion. Schulen und Schulträger werden sich in naher Zukunft gemeinsam einigen Herausforderungen stellen müssen. Beispielhaft seien Schülerzahlprognosen, Inklusion, Ganztagsschule, Digitalisierung sowie...