Nach dem Horrorgewitter ist Waldspaziergang verboten
„Nach dem Horrorgewitter Pfingstmontag mit verheerenden Schäden im zentralen Ruhrgebiet hat das Regionalforstamt Ruhrgebiet jetzt eine ordnungsbehördliche Verordnung zum Betretungsverbot für alle Waldflächen im betroffenen Bereich verfügt“, so das zuständige Regionalforstamt mit Sitz in Gelsenkirchen. Demnach ist die vorübergehende Sperrung von Waldflächen im zentralen Ruhrgebiet aufgrund der Meldungen der Förster um die Gebiete der Städte Recklinghausen und Hattingen erweitert. Betroffen...