Maskenpflicht im Nahverkehr
Auch im nun beginnenden neuen Schuljahr 2020/21gelten weiterhin die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Für den Öffentlichen Nahverkehr bedeutet dieses, dass in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen nach wie vor die Pflicht besteht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Gegenzug muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Die VER und BOESTRA haben mit betriebsärztlicher Begleitung ein Hygiene-Konzept für Ihre Busse und Bahnen umgesetzt. Somit ist im Zusammenspiel...