Corona aktuell in Oberhausen
Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht
Sofern an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert den Schwellenwert von 165 überschreitet ist gemäß § 28 Abs. 3 Satz 3 ff Infektionsschutzgesetz ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. Im Rahmen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialen (MAGS) vom 26. April wurde festgelegt,...