Die Frist läuft - Nur ein P-Konto schützt bald vor Pfändung des Existenzminimums
Plötzlich ist das Konto leer. Damit sie keine böse Überraschung erleben, sollten sich Menschen, die von Pfändung bedroht sind, schleunigst um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto kümmern. Das rät Susanne Wolf von der Schuldnerberatung. „Nur damit wird vom 1. Januar 2012 an bei überschuldeten Personen das Existenzminimum geschützt“, weist die Leiterin der Schuldnerberatung auf die neue Gesetzeslage hin. Seit dem 1. Juli 2011 gibt es dieses „P-Konto“. Mit Ende dieses Jahres läuft die...