Wutbürger !
02.10.2015 Doch um was geht es hier ? Nach § 8 KAG NW haben die Gemeinden das Recht zum Ersatz ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen sowie Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge als Geldleistungen zu verlangen. Die Eigenbeteiligung von Grundstücksückseigentümern (im Schnitt 60 bis 80 Prozent der Baukosten) liegt meist bei etlichen tausend, Teils sogar deutlich über 10tausend Euro und kann so einige Anwohner in den Ruin treiben. Hier nun das...