Schonzeit

Beiträge zum Thema Schonzeit

Natur + Garten
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Natur- und Artenschutz
Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März

Märkischer Kreis. Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche und Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig. Hecken bieten gefiederten Freunden und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher...

  • Iserlohn
  • 23.02.23
Ratgeber
Ab dem 1. März und bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. | Foto: LK-Archivbild/ pixabay

Schonzeit beginnt am 1. März
Hecken zur richtigen Zeit schneiden

Hecken sind ein wichtiger Lebensraum für unsere Tierwelt. Deswegen dürfen in der Zeit von Dienstag, 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, Röhrichte und andere Gehölze in freier Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht gerodet, geschnitten oder zerstört werden. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten geschützt werden. Vom Verbot des Rückschnittes gibt es jedoch einige Ausnahmen. Hecken und Bäume können...

  • Balve
  • 16.02.22
Überregionales

Ab März Schonzeit für Hecken

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Auch dürfen Bäume mit Horsten nicht gefällt werden. Balve. Die siebenmonatige Schonzeit der vorgenannten Pflanzen dient insbesondere auch dem Schutz der heimischen Tierwelt. Hecken und Gebüsche sowie Röhricht und Schilf sind nicht nur attraktive, belebende Elemente in Garten...

  • Menden (Sauerland)
  • 19.02.17
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.