Natur + Garten
Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen
Gehölze dürfen nur noch bis zum 1. März geschnitten werden
Kreis. Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling ist auf dem Weg zu uns. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es auch im Kreis Recklinghausen vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalten werden. Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen: Schonende Form- und...