Ratgeber
Corona - Lockerungen
Mit dem Schnelltest in die Außengastronomie
21.05.2021, 11:15 Uhr: Wichtige Hinweise zu Corona-Selbsttests als Testnachweis: Für die Nutzung zahlreicher Angebote müssen Bürger*innen derzeit weiterhin negative Corona-Testnachweise vorlegen. Dies ist beispielsweise in der Außengastronomie für Gäste und Beschäftigte der Fall. Dies gilt auch für Kund*innen und das ausführende Personal bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen, wenn Kund*innen keine oder nicht dauerhaft eine Maske tragen können, etwa bei kosmetischen Gesichtsbehandlungen....