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Soweit nach den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW für die Nutzung oder Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines negativen Corona-Tests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. | Foto: LK-Archiv

Krisenstab des Kreises Wesel informiert: Negatives Corona-Schnelltestergebnis für 48 Stunden gültig
Um Lockerungen in Anspruch nehmen zu dürfen

Soweit nach den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW für die Nutzung oder Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines negativen Corona-Tests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden. Eine aktuelle Liste...

  • Dinslaken
  • 19.05.21
  • 1
Politik
5 Bilder

Corona-Notbremse gilt weiterhin im Kreis Wesel
Vorerst keine Lockerungen, weiter mit negativem Schnelltestergebnis zum begrenzten Einkaufen

Wer gehofft hatte, die Vorgaben des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (gekürzelt: MAGS) ermöglichten baldige Lockerungen im öffentlichen Geschehen, den wird eine aktuelle Mitteilung der Weseler Kreisverwaltung enttäuschen. Darin heißt es nämlich ... Das MAGS NRW hat die Corona-Notbremse für den Kreis Wesel bisher nicht aufgehoben. Grund hierfür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz im Kreisgebiet nach Auffassung des Ministeriums nicht den Voraussetzungen entspricht, um Lockerungen...

  • Wesel
  • 11.04.21
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