Streupflicht für Grundstückseigentümer und Vermieter!
Die Kinder freuen sich und für die Hauseigentümer heißt es: Schnee schippen. Der Zugang zum Haus muss vom Schnee befreit werden. Auch öffentliche Gehwege müssen von den Anwohnern schnee- und eisfrei gehalten werden. Wann muss geschippt werden? Muss man nachts aufstehen? Der Gesetzgeber gibt Kernzeiten vor: Zwischen 7 und 20 Uhr muss der Bürgersteig vor dem Haus frei sein. An Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr. Während des gesamten Zeitraums müssen der ans Grundstück grenzende Gehweg und der...