Ratgeber
Schnee räumen! Stadt Waltrop informiert über Reinigungspflichten
Das Ordnungsamt der Stadt Waltrop macht auf die in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer aufmerksam: Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht erlaubt ist - bis auf wenige Ausnahmen, wie Eisregen, Extremwetterlagen oder an gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen...