Erster Teilerfolg bei Mietobergrenzen ?
Wie heute im Ausschuss für Soziales zu erfahren war, hat sich die Verwaltung den Richtersprüchen der sozialgerichte gebeugt und die seit Einführung der neuen, durch dem Schlüssigen Konzept,erheblich abgesenkten Nettokaltmieten für Bezieher von Leistungen nach dem SGB, mit den Betriebskosten zusammengelegt und leicht erhöht. Bisher sah die KdU(Kosten der Unterkunft) durch das Schlüssige Konzept folgende Berechnung vor. Nettkaltmiete(für eine Person bis 50m²) 240€ Maximal, und 96,00€...