Jobcenter Märkischer Kreis zur Nachzahlung von Miete verurteilt
In einem Verfahren der 60. Kammer des Sozialgerichts Dortmund vom 18.08.2017, Az.: S 60 AS 1326/14 hatte das Gericht über eine Mietkürzung von monatlich 91,00 € für einen Bewilligungszeitraum vom 01.12.2013-30.04.2014 zu entscheiden. Die Klägerin lebte als Mieterin seit Oktober 1998 in einer Wohnung in Hemer. Diese Wohnung war mit 331,50 € Warmmiete angemessen und entsprach den Vorgaben des Märkischen Kreises. Auf eine zwischenzeitliche Anpassung der Nebenkosten reagiert das Jobcenter gleich am...