SG Dortmund weist Klagen zu Unterkunftskosten ab, macht aber den Weg zum LSG frei
Am 01.12.2016 verhandelte die 19. Kammer des Sozialgerichts Dortmund in drei Verfahren (S 19 AS 965/15; S 19 AS 3392/15; S 19 AS 4282/15) über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis. Eine inhaltliche Prüfung der korrekten Anwendung des erhobenen Datenmaterials erfolgte allerdings nicht. Es lag nicht vor. Zum Nachweis der Angemessenheit von Wohnkosten hatte das Bundessozialgericht bereits vor Jahren in mehreren Verfahren konkrete Vorgaben zur Datenerhebung entwickelt....