Amtsgericht Leipzig,
Nach 22:00 Uhr kann Mieter ohne vorherige Rücksprache mit Vermieter Schlüsselnotdienst mit Notöffnung und Schlossaustausch beauftragen
Nach 22:00 Uhr kann ein Wohnungsmieter ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter einen Schlüsselnotdienst mit einer Notöffnung und einem Schlossaustauch beauftragen. Denn mit einer Erreichbarkeit des Vermieters um diese Zeit muss ein Mieter grundsätzlich nicht rechnen.Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von Juni bis Dezember 2021 musste die Mieterin einer Wohnung in Leipzig sechsmal in der Nachtzeit feststellen, dass die...