Aprilscherze - Anwälte warnen!
WARNUNG: Nicht vergessen: Nach § 4711 Abs. 0/8,15 der deutschen GAG-Verordnung müssen Aprilscherze spätestens um 23.23 Uhr des Produktionstages aufgelöst werden. (Quelle: "Hilfe im Paragraphen-Dschungel", ISBN 2015-04-01)