Politik
Die Kinder bleiben die Opfer
Hartz-IV-Leistungen für Kinder getrennt lebende Eltern
"Wieder keine klaren Vorgaben! Das BSG hat es erneut versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für Trennungskinder und ihre temporären Bedarfsgemeinschaften vorzugeben. Damit wird das Klagepotenzial weiter aufrecht erhalten! Das Urteil zur temporären Bedarfsgemeinschaft ist nichts halbes und nichts ganzes!" 1. Instanz SG Dortmund (NRW) Az. S 29 AS 173/15 23.01.2019 2. Instanz LSG Nordrhein-Westfalen Az. L 7 AS 535/19 13.08.2020 3. Instanz Bundessozialgericht ...