Fehlurteil nach Jahren widerlegt
Manchmal müssten die Geschichtsbücher umgeschrieben werden . . .
Am 07.11.2011 verurteilte das Amtsgericht Iserlohn den Verfasser dieses Artikels zu einer Geldstrafe in Höhe von 500,00 €. Die damals vorsitzende Richterin (auf Probe) Angela Coenen hatte für Recht erkannt: "Der Angeklagte hat sich der falschen Verdächtigung in 2 Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit übler Nachrede schuldig gemacht. Der Angeklagte wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen zu jeweils 15,00 Euro (insgesamt 825,00 €) verurteilt." Angewandte Vorschriften: §§ 164, 187,...