Schadenersatz bei Kirmesausfall ?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld, leider muß ich noch einmal auf meine gestrige Frage im Hauptausschuß zurückkommen. Es ging dabei ja darum, ob und in welcher Höhe ggf. Schadenersatz durch Ausfallzahlungen an die Schausteller wegen eines möglichen Ausfalls oder einer nur verkleinerten Durchführung der Saarner Kirmes geleistet werden müßte. Die Verwaltung antwortete darauf, daß die MST mit dem Schaustellerverband derzeit nach einer adäquaten Lösung suche. Meine eigentliche Frage...