Politik
Vorsicht vor Arbeitsmaschinen des Kreises Wesel
Gemeindeversicherung des Kreises verweigert Schadensregulierung
Vorsicht, wenn Sie an Arbeitsmaschinen wie Mähmaschinen des Kreises Wesel als Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer passieren und von einem dadurch hochgewirbelten Gegenstand getroffen werden. Sie bleiben ggf. auf ihrem Sachschaden sitzen! So ergeht es - zumindest bis jetzt - mir als Autofahrerin, als mein Fahrzeug in 46483 Wesel, Nordstraße, von vermutlich einem Stein an der Rückscheibe getroffen wurde, als ich im Schritttempo an einer Mähmaschine des Kreises Wesel passieren musste. Diese mähte...