Interessantes aus dem Bereich Miete: Schönheitsreparaturen ungültige Vertragsklauseln
Eine Klausel im Mietvertrag, bei der der Mieter einer nicht renoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen finanziellen oder einem anderem Ausgleich auferlegt, ist nach Auffassung des BGH unwirksam, denn eine solche Klausel verpflichtet den Mieter, sämtliche Gebrauchsspuren des Vormieters zu beseitigen. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die Wohnung gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste, als er sie selbst erhalten hat. Der BGH hat damit seine...