Die Beschneidung halbwüchsiger Jungen: Körperverletzung oder Ritual, das unsere Akzeptanz verdient...?
Nach unseren deutschen Rechtsvorgaben ist es sicherlich eine Körperverletzung, wenn man Menschen, insbesondere im jüngeren Alter, in dem sie noch keine objektiven Entscheidungen treffen können, in ihre körperliche Unversehrtheit eingreift. Die Beschneidung kleiner Jünglinge wäre sicherlich ein solcher Fall, wenn es sich hier um eine Verstümmelung handelte, an der andere ihre Lust verspürten. Unter einem solchen Aspekt wäre es gewiss richtig, diese Handlungen unter Strafe zu stellen, doch in...