Tödlicher Arbeitsunfall bei der Tankreinigung
Der Abschluß der Staatsanwaltschaft zum Unfall bei der Tankwagenreinigung Rinnen in Moers, bei dem am 14.1. Zwei Mitarbeiter starben, ergab kein Fremdverschulden. Die Akte wird geschlossen. Nicht geschlossen ist jetzt der Kampf der Hinterbliebenen. Sollte auch die Berufsgenossenschaft zum Urteil kommen, dieser Arbeitsunfall ist selbstverschuldet, stehen den Hinterbliebenen keine BG-Leistungen wie Witwen- oder Waisenrente zu. Die Verunfallten hinterlassen 2 Ehefrauen mit 3 und 2 Kindern, die...