Politik
Bottroper Krisenstab wird keine weiteren Lockerungen trotz niedriger Inzidenz beschließen
Neue landesweite Regelungen gelten für Bottrop ohne Ergänzungen
Bottrop. Die Regelungen zur Öffnung des Einzelhandles, die die neue Coronaschutzverordnung des Landes seit Montag, 8. März 2021, vorsieht, gelten ohne jede Ergänzung und Erweiterung auch für das Bottroper Stadtgebiet. Der Krisenstab der Stadt Bottrop hat beschlossen, dass trotz der derzeitigen niedrigen 7-Tages-Inzidenz unterhalb der 50-er Marke, keine Lockerungen angestrebt werden, die über die Regelungen des Landes hinausgehen. Die neue Verordnung lässt den Kommunen zwar diesen Spielraum, der...