Renk

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Politik
"Statt also ihrer Verpflichtung nach Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz nachzukommen, die ´Menschenrechte zu achten und zu schützen´, schützt die Bundesregierung Rüstungsunternehmen vor verbindlichen Menschenrechtsstandards. Und sie genehmigt den Export von Rüstungsgütern, auch wenn das Risiko nicht mehr zu leugnen ist, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden könnten.", erklärt die Aktion Aufschrei.

Menschenrechte vor Rüstungsexporte und Profit

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschrechte am 10. Dezember 2024 appelliert die „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ an die Bundesregierung, die Menschenrechte uneingeschränkt zu achten und ihre Einhaltung als höchsten Maßstab bei Rüstungsexportentscheidungen zu setzen. Aktion Aufschrei appelliert auch an die Rüstungsunternehmen, ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden und keine Exporte zu tätigen, wenn ihre Güter zu Menschenrechtsverletzungen verwendet werden können. „So...

  • Dortmund
  • 18.12.24
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