Regelungen zum "Reiten im Wald" in Teilen NRWs gelockert
Mit dem Jahreswechsel wurde in NRW die landesgesetzliche Regelung zum "Reiten im Wald" gelockert. Zusätzlich zu den mit den blauweißen Schildern speziell ausgewiesenen Reitwegen können nun auch Fahrwege und private Straßen mitgenutzt werden. Was sind Fahrwege? Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. Laut Landesbetrieb Wald und Holz sind das Wege, die mit Achsfahrzeugen befahren werden können. Alle anderen Flächen sind tabu Diese Lockerung geht auf eine Neuregelung im...