Kreis Mettmann: Reiten im Wald - was hat sich geändert
Seit dem 1. Januar 2018 wurde die in Nordrhein-Westfalen bislang bestehende und beschränkende Regelung zum "Reiten im Wald" gelockert - Fahrwege sowie private Straßen können nun mitgenutzt werden. Georg Görtz, von der Unteren Naturschutzbehörde klärt auf: In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, kann die neue erweiterte Reitbefugnis durch eine Allgemeinverfügung wieder auf die ehemalige Reitbefugnis des Landschaftsgesetzes NRW zurückgeführt werden. Reiten wäre...