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Ratgeber
Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten sind verpflichtet, sich nach ihrer Rückkehr in ihre eigene Unterkunft zu begeben und sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitswesen zu melden.  | Foto: LK-Archiv: Silke Gerstler / Montage

Fachdienst Gesundheitswesen kann Personen von Quarantäne befreien
Pflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten / Krisenstab Kreis Wesel informiert

Der Krisenstab des Kreises Wesel weist darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet sind, sich nach ihrer Rückkehr in ihre eigene Unterkunft zu begeben und sich unverzüglich beim Fachdienst Gesundheitswesen zu melden. Dies funktioniert mithilfe des Online-Formulars oder per E-Mail an: reiserueckkehrer@kreis-wesel.de Hierbei sind folgende Angaben zu machen: NameVornameGeburtsdatumTelefonnummerReisedatenGrippeähnliche SymptomeFür wen die Regelungen gelten Diese Regelungen...

  • Wesel
  • 23.07.20
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