Corona: Regeln zur Quarantäne, Rechte und Pflichten
Wohnung darf nicht verlassen werden
Wer wegen des Schutzes gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Quarantäne muss, darf ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes seine Wohnung nicht verlassen. Er sollte seinen Arbeitgeber und seine Krankenkasse über die Anordnung der häuslichen Isolierung informieren. Hier weitere Hinweise des Dortmunder Gesundheitsamtes zu häufigen Fragen zur Quarantäne: Die häusliche Absonderung des Erkrankten ist in der Regel für 14 Tage erforderlich. Bei schwerer Symptomatik erfolgt die Behandlung und...