REGIONALPLAN RUHRGEBIET – 2. Öffentliche Auslegung
Klima- und Artenschutz im Ruhrgebiet ohne dazu erforderlichen Flächenschutz?
RUHRGEBIET /ESSEN. Schon lange vor der Klimakonferenz in Glasgow war bekannt: Ohne nachhaltigen Flächenschutz gelingt kein Klima- und Artenschutz; erst recht nicht in den Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet. Die globale und nationale Zielvorgabe, den dramatischen Landschaftsverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke endlich zu bremsen und bis 2030 (mit 10 Jahren Verspätung) zu halbieren, wird jedoch von der Regional- und Landesplanung in NRW ignoriert. Dabei wurde der Regionalverband Ruhr (RVR)...