Bundesverfassungsgericht: Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
In der Pressemitteilung Nr. 76/2014 vom 9. September 2014 teilte das Bundesverfassungsgericht zum Beschluss vom 23. Juli 2014 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 am 09.09.2014 mit: „Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches sind derzeit noch verfassungsgemäß. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige...