Regeln

Beiträge zum Thema Regeln

Ratgeber
Das Land NRW setzt weitere Lockerungen um. Die Stadt Langenfeld macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Das bedeutet, dass die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden beibehalten werden. | Foto: PR-Symbolfoto: Köhring

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden bleibt
Stadt Langenfeld macht vom "Hausrecht" Gebrauch

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern wird das Land Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Hotspot-Regelung“ für unser Bundesland nicht wahrnehmen und sich an den ab dem 3. April 2022 geltenden, bundesweiten Lockerungen beteiligen. Die Stadt Langenfeld macht von ihrem "Hausrecht" Gebrauch. Das bedeutet, dass die bislang geltenden Regelungen zur Maskenpflicht vorerst in den städtischen Gebäuden beibehalten werden. Das Land NRW setzt weitere Lockerungen um. Das bedeutet, dass sowohl die...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 04.04.22
LK-Gemeinschaft
Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades in Voerde. | Foto: Halstenbach

Besuch des Hallenbades Voerde
Das sind die geltenden Bestimmungen

Die seit Donnerstag, 13. Januar, geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf den Besuch des Hallenbades und der Sauna des Hallenbades Voerde. So ist der Besuch des Hallenbades einschließlich der Sauna aktuell folgenden Personen gestattet: Personen, mit dem Status „2G+“. Hierunter fallen vollständig geimpfte oder genesene Personen mit einem entsprechenden Nachweis, die zudem über einen gültigen und negativen Coronatest verfügen. Bei dem Test muss es sich um einen...

  • Voerde (Niederrhein)
  • 17.01.22
Politik
Im Duisburger Rathaus sieht man die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW kritisch. Martin Murrack, Stadtdirektor und Krisenstabsleiter, hätte sich "mehr" erwartet.
Archivfoto: Hannes Kirchner

Neue Corona -Schutzverordnung in NRW
Duisburg gehen die Regeln nicht weit genug

Die NRW-Landesregierung hat eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am 28. Dezember in Kraft tritt. Diese beinhaltet unter anderem eine Reduzierung von Kontakten auch für Immunisierte. Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt, bei anderen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Zuschauern. Die Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich werden ausgeweitet. Detaillierte Infos zu den neuen Regelungen gibt es auf der Seite des Landes...

  • Duisburg
  • 24.12.21
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