Ratgeber
Osterfeuer: Anmeldefrist endet am 11. März
Die Osterfeiertage rücken näher und damit auch die Zeit der beliebten Osterfeuer. Aber nicht jeder darf im Garten einfach zündeln. Eine städtische Verordnung erlaubt es Kirchen, Vereinen, Parteien und Siedlungsgemeinschaften, Osterfeuer durchführen. Diese müssen für jedemann zugänglich sein. Und es gibt Regeln, die zu beachten sind. - Osterfeuer dürfen am Samstag vor Ostern, am Ostersonntag oder Ostermontag, in der Zeit von 16 bis 24 Uhr abgebrannt werden. Das Abbrennen muss spätestens bis zwei...