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Politik
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt eine Ausgangssperre zischen 22 und 5 Uhr. Es gelten Ausnahmen für Berufs-, Dienst-, und Mandatsausübung, die Wahrung des Sorgerechts und die Betreuung Unterstützungsbedürftiger. Zwischen 22 und 24 Uhr ist allein ausgeübte körperliche Bewegung draußen erlaubt, jedoch nicht in Sportanlagen, | Foto: MIchael Meier
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Neues Infektionsschutzgesetz bringt ab Samstag die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in Dortmund und Kita-Notbetreuung
Morgen noch eingeschränkter Kita-Betrieb

Die Novellierung des heute beschlossenen Infektionsschutzgesetzes hat nationale Tragweite. Für die Umsetzung in Dortmund informierte die Stadt, dass das Gesetz nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt morgen, 23. April, in Kraft tritt. Es enthält jedoch in § 77 Abs. 6 IfSG eine Regelung, wonach die in diesem Gesetz enthaltenen Einschränkungen und Verbote erst am Samstag, 24. April greifen. Das ist vor allem für Eltern wichtig: Denn in den Dortmunder Kindergärten findet auch morgen noch der...

  • Dortmund-City
  • 22.04.21
Ratgeber
In kleinen Gruppen mit bis zu fünf Kindern werden Kinder auch während der Schließzeit in Dortmunder Schulen in der Corona-Krise betreut, auch in den Ferien und an Wochenenden. | Foto: Archiv

Regeln für Notbetreuung in Schulen und Kitas gelockert: Angebot auch in Ferien und an Wochenende
1.260 Dortmunder Kinder in Notbetreuung

Laut NRW-Schulministerium ist der Nachweis, dass beide Elternteile eines Kindes in kritischer Infrastruktur arbeiten, nicht mehr erforderlich, es reiche, wenn ein Elternteil den Nachweis des Arbeitgebers erbringe, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit) und eine andere Kinderbetreuung nicht möglich ist. Auch wer die Notbetreuung bislang anders geregelt hat, kann sie noch später für sein Kind in Anspruch...

  • Dortmund-City
  • 24.03.20
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