Regel

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Politik
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt eine Ausgangssperre zischen 22 und 5 Uhr. Es gelten Ausnahmen für Berufs-, Dienst-, und Mandatsausübung, die Wahrung des Sorgerechts und die Betreuung Unterstützungsbedürftiger. Zwischen 22 und 24 Uhr ist allein ausgeübte körperliche Bewegung draußen erlaubt, jedoch nicht in Sportanlagen, | Foto: MIchael Meier
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Neues Infektionsschutzgesetz bringt ab Samstag die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in Dortmund und Kita-Notbetreuung
Morgen noch eingeschränkter Kita-Betrieb

Die Novellierung des heute beschlossenen Infektionsschutzgesetzes hat nationale Tragweite. Für die Umsetzung in Dortmund informierte die Stadt, dass das Gesetz nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt morgen, 23. April, in Kraft tritt. Es enthält jedoch in § 77 Abs. 6 IfSG eine Regelung, wonach die in diesem Gesetz enthaltenen Einschränkungen und Verbote erst am Samstag, 24. April greifen. Das ist vor allem für Eltern wichtig: Denn in den Dortmunder Kindergärten findet auch morgen noch der...

  • Dortmund-City
  • 22.04.21
Ratgeber
Die Corona-Fallzahlen in Dortmund sind gestiegen. Zum Schutz setzt die Stadt auf dem Westenhellweg, hier eine Szene aus dem April, und auf dem Ostenhellweg auf eine Maskenpflicht. Auch ein Tuch oder ein Schal reichen bei Passanten zum Schutz vor dem Virus.    | Foto: Archivbild

Inzidenzwert überschreitet 35er-Schwelle: Dortmund stellt neue Regeln zum Schutz vor Corona auf
Gestern kamen 54 positive Tests hinzu

Neue Regeln für mehr Schutz haben sich durch steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus ergeben. 54 neue Corona-Fälle meldete gestern das Dortmunder Gesundheitsamt, darunter elf aus fünf  Familien, sechs Reiserückkehrer und 37 voneinander unabhängige Einzelfälle. Der Inzidenz-Wert des RKI beträgt 38,9. Um Infektionen zu verhindern, führte die Stadt eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone ein, beschränkt Feiern auf 50 Gäste, fordert ab 25 Anmeldungen und setzt auf Kontrollen.   In der...

  • Dortmund-City
  • 14.10.20
Ratgeber
Das Klinikum Dortmund und auch die anderen Krankenhäuser vor Ort bitten Angehörige derzeit noch auf Patienten-Besuche zu  verzichten.  | Foto: Archiv

Dortmunder Krankenhäuser bitten um Schutz der Patienten: Auf Besuche verzichten
Dr. Renken rechnet mit Anstieg der Infektionsrate

Die Krankenhäuser bitten Angehörige, auch weiterhin bis zum 30. Juni im Interesse der Patienten auf Besuche zu verzichten. Das Gesundheitsamt unterstützt dies. Am heutigen Freitag  lagen den Mitarbeitern 12 weitere positive Testergebnisse vor. Neun der zwölf heute als positiv Gemeldeten stehen mit der Familie, in der bereits am Dienstag sechs Personen positiv gemeldet worden waren, im Zusammenhang. Somit liegen seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund insgesamt 768 positive Tests...

  • Dortmund-City
  • 05.06.20
Ratgeber
Auch am Seniorenwohnsitz Nord in Dortmund können Angehörige ab Muttertag mit ihren Angehörigen nach Termin 10 bis 15 Minuten kommunizieren.  Ermöglicht wird dies sicher  direkt am Eingang durch eine Glastrennwand mit einer Gegensprechvorrichtung. | Foto: Archiv

Endlich: Angehörige können am Muttertag wieder Senioren im Heim besuchen
Mitarbeiter bitten: vorher anrufen und auf Geschenke verzichten

Nach wochenlangen Besuchsverboten lockert das Land zum Wochenende die strengen Regeln für Senioren- und Pflegeheime sowie Wohn- und Betreuungsformen, etwa der Eingliederungshilfe. Die Stadt Dortmund begrüßt dies. Nachdem hierzu ein erstes ministerielles Schreiben im Rathaus eingegangen war, liegt seit Donnerstag früh auch eine geänderte Fassung der Corona-Schutzverordnung vor. Während in dem Schreiben davon die Rede war, dass die Lockerungen mit dem Muttertag am 10. Mai einsetzen, ergibt sich...

  • Dortmund-City
  • 08.05.20
Ratgeber
In kleinen Gruppen mit bis zu fünf Kindern werden Kinder auch während der Schließzeit in Dortmunder Schulen in der Corona-Krise betreut, auch in den Ferien und an Wochenenden. | Foto: Archiv

Regeln für Notbetreuung in Schulen und Kitas gelockert: Angebot auch in Ferien und an Wochenende
1.260 Dortmunder Kinder in Notbetreuung

Laut NRW-Schulministerium ist der Nachweis, dass beide Elternteile eines Kindes in kritischer Infrastruktur arbeiten, nicht mehr erforderlich, es reiche, wenn ein Elternteil den Nachweis des Arbeitgebers erbringe, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist (Unabkömmlichkeit) und eine andere Kinderbetreuung nicht möglich ist. Auch wer die Notbetreuung bislang anders geregelt hat, kann sie noch später für sein Kind in Anspruch...

  • Dortmund-City
  • 24.03.20
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