Allerheiligen und Reformationstag: Blumen und Backwaren dürfen verkauft werden
Arbeitnehmer dürfen sich Anfang November auf eine kurze Woche freuen: Allerheiligen und im Lutherjahr ausnahmsweise auch der Reformationstag sorgen als Feiertage für Ruhe und Entspannung. Auf Brötchen und Blumen muss man jedoch nicht verzichten: Eine Sonderregelung erlaubt den Verkauf von Backwaren, Blumen und Zeitschriften. Blumen- und Zeitschriftenhändler sowie Anbieter von Back- und Konditoreiwaren dürfen ihr Geschäft sowohl am Reformationstag (31. Oktober) als auch an Allerheiligen (1....