Reformationstag

Beiträge zum Thema Reformationstag

Ratgeber
Kuchen und Blumen dürfen auch an den Feiertagen Anfang November verkauft werden. (Symbolbild)

Allerheiligen und Reformationstag: Blumen und Backwaren dürfen verkauft werden

Arbeitnehmer dürfen sich Anfang November auf eine kurze Woche freuen: Allerheiligen und im Lutherjahr ausnahmsweise auch der Reformationstag sorgen als Feiertage für Ruhe und Entspannung. Auf Brötchen und Blumen muss man jedoch nicht verzichten: Eine Sonderregelung erlaubt den Verkauf von Backwaren, Blumen und Zeitschriften. Blumen- und Zeitschriftenhändler sowie Anbieter von Back- und Konditoreiwaren dürfen ihr Geschäft sowohl am Reformationstag (31. Oktober) als auch an Allerheiligen (1....

  • Gladbeck
  • 12.10.17
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Frische Brötchen gibt es auch am Reformationstag und Allerheiligen. Foto: Imago

Blumen und Brötchen an Feiertagen

Kreis. Blumen- und Zeitschriftenhändler sowie Anbieter von Back- und Konditoreiwaren dürfen ihr Geschäft sowohl am Reformationstag (31. Oktober) als auch an Allerheiligen (1. November) für bis zu fünf Stunden öffnen. Auf diesen Sonderfall weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen angesichts zahlreicher Anfragen von Einzelhändlern hin. Denn obwohl der 31. Oktober im Luther-Jahr ausnahmsweise ein bundesweiter Feiertag ist und damit auch in Nordrhein-Westfalen zwei Feiertage...

  • Haltern
  • 12.10.17
  • 1
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