Maskenpflicht in Gebäuden des Kreises Recklinghausen
Betretung nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung
Besucher der Kreisverwaltung dürfen das Kreishaus und die Nebenstellen bis auf Weiteres nur noch mit einer Maske betreten, die Mund und Nase bedeckt. Das kann beispielsweise ein Mund-Nase-Schutz, eine Alltagsmaske oder ein Schal sein. Damit wird die Verbreitung von Viren über Tröpfchen reduziert. Weiterhin gilt: Besucher dürfen die Verwaltungsgebäude nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Soweit möglich, werden Anliegen ohne den direkten persönlichen Kontakt schriftlich, per E-Mail oder...