Erneuter Sieg der Hebammen - KKEL GmbH scheitert auch mit der zweiten Kündigungswelle
Gladbeck. Wie ja bereits bekannt, wurde die erste Kündigungsserie aus Dezember 2016 von den verschiedenen Kammern des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen komplett zulasten der KKEL GmbH entschieden. Nunmehr hat die KKEL GmbH eine zweite Kündigungswelle gestartet und den 10 verbliebenen Hebammen eine außerordentliche Beendigungskündigung am 31.März zugestellt, die zum 30. September wirksam werden sollte. Daraus wird jetzt nichts. Am 26.Juli haben hierzu die beiden ersten Kammertermine vor dem...