Verfahren um umstrittenes Windrad kann sich in die Länge ziehen
Stadt Gladbeck reicht Klage gegen sofortigen Vollzug ein
Die Stadt Gladbeck gibt sich nicht geschlagen und geht weiterhin juristisch gegen den Bau eines Windrades auf der Brauck Mottbruchhalde vor: Gemäß ihres politischen Auftrages hat die Stadtverwaltung nun einstweiligen Rechtsschutz gegen den sofortigen Vollzug beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt. Der bereits eingereichte Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kann unter www.gladbeck.de/windrad eingesehen werden. Zuvor hatte die "Gladbeck Wind GmbH", die Projekt- und künftige...