Das Bundesverfassungsgericht rügt die pauschale Ablehnung von Beratungshilfe
Mit der Entscheidung 1 BvR 1962/11 vom 07.10.2015 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts sogar die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs ausdrücklich bestätigt. „Die nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs darf nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den Widerspruch selbst hätte einlegen können. Dies hat die...