Festnahme von acht Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft hat heute (5. November 2024) am frühen Morgen auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen Kurt H. Karl K. Kevin M. Hans-Georg P. Kevin R. Jörg S. Jörn S. und Norman T. festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen sowie – im Falle von Jörg S. – in Zgorzelec (Polen). Gleichzeitig haben dort richterlich angeordnete...