Ratgeber
Sonderrecht der Kirche im Krankenhaus? Rechtsanwalt Löbbecke informiert
Gladbeck. Dieser Fall sorgt schon seit Jahren für bundesweite Schlagzeilen: Der katholische Chefarzt eines katholischen Krankenhauses hatte am 23.09.1993 einen Arbeitsvertrag mit dem kirchlichen Träger seiner Einrichtung abgeschlossen, nach dem die vom Erzbischof von Köln erlassene Grundordnung des kirchlichen Dienstes dem Verhalten der Parteien zugrunde gelegt werden sollte. Nach Artikel 5 Absatz 2 dieser Grundordnung handelt es sich bei dem Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der...