Verbraucherschutz
Hat man bei Mobilfunkverträgen kein Widerspruchsrecht?
Fast jeder hat heute einen Vertrag für Handy, Festnetz und Internet. Im digitalen Zeitalter ist das quasi zum allgemeinen Standard in den Haushalten geworden. Um diesen abzuschließen gehen die meisten Menschen in einen der zahlreichen Shops der Telekommunikationsanbieter, die die Innenstädte zupflastern. Doch was ist, wenn der Vertrag aufeinmal Dinge beinhaltet, die im Verkaufsgespräch nicht besprochen wurden? Diese Erfahrung hat jetzt ein treuer Leser des Steeler Kuriers gemacht. Der Essener...