Ratgeber
12 Tipps für Ihre Rechte auf Volksfesten
Kann ich Verträge widerrufen, etwa wenn mir das gekaufte Stofftier nicht mehr gefällt? Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Sie ein Widerrufsrecht, auf das Sie der Händler hinweisen muss. Fraglich ist, wann ein Verkaufsstand auf einem Volksfest als Geschäftsraum anzusehen ist. Dies soll laut des umstrittenen Urteils des Landgerichts Freiburg (Urteil v. 22.10.2015, Az.: 14 O 176/15) davon abhängen, wo der Händler tätig ist. Danach besteht ein Widerrufsrecht nicht,...